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AGB´der
Schäfte Bausdorf GmbH

Allgemeines
 
Für sämtliche Angebote, Auftragsabwicklungen und Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht abweichende Vereinbarungen unsererseits ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Von uns herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften, Kataloge usw. sind nur maßgeblich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Änderungen der Lieferung oder Leistung behalten wir uns vor, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

Liefergegenstand

Liefergegenstand sind Schuhteile, die zur Herstellung von orthopädischem Maßschuhwerk geeignet sind.

Auftragsannahme

Aufträge werden gemäß den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Abweichungen oder entgegenstehende Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Aufträge gelten erst dann von uns als angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt haben, oder die Lieferung des Auftrags stillschweigend erfolgt.

Preise


Unsere Preise sind freibleibend. Sie gelten in Euro, ab Werk, zuzüglich gesetzl. Umsatzsteuer, unverzollt. Versandkosten gehen zu Lasten des Abnehmers bzw. Empfängers.

Zahlung, Skonto und Zahlungsverzug

Die Rechnungen sind fällig netto und ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Die dann anfallenden Verzugszinsen betragen 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz; bei sogenannten Endverbrauchern 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei vollständiger Zahlung der jeweiligen Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt.

Beschaffenheit der Kaufsache

Lederwaren sind Naturprodukte. Kleinere Abweichungen in Farbe und Struktur sind typische Zeichen der natürlich gewachsenen Haut und sind daher kein Mangel. Ungefütterte Schuhe sowie Futterleder und Decksohlen in modischer Einfärbung können in Verbindung mit der natürlichen Wärme und Feuchtigkeit des Fußes abfärben. Das ist kein Fabrikationsfehler und deshalb auch kein Reklamationsgrund.

 

Lieferung, Gefahrübergang

Fixtermine werden nicht anerkannt. Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt oder bei Transport durch eigene Mitarbeiter bei Übergabe an diese und Verlassen unseres Hauses auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versendungskosten tragen.

Entwicklungsmuster, Entwürfe, Kataloge

Mit Auftragserteilung, versichert der Käufer, dass durch das Erstellen der von Ihm gewünschten Modelle, keine Eigentums- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sollte dies der Fall sein, übernimmt der Käufer die Verantwortung für etwaige rechtliche Folgen. An diesen Unterlagen und Gegenständen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Modelle werden in unserem Lager archiviert und nur auf ausdrückliches Verlangen herausgegeben.

Haftung bei Mängeln

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Bei Weiterverarbeitung einer mangelhaften Ware haftet der Verkäufer nicht für die entstandenen Folgekosten. Im Falle eines Mangels sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt (nach Erfüllung § 439 Abs. 1 BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind wegen eines Mangels der verkauften Sache ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Einer Pflichtverletzung steht die unserer gesetzlichen Vertretung oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Verjährungsfrist für die weiteren Rechte beträgt ein Jahr.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche unser Eigentum. Die Waren dürfen bis zur Bezahlung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Eine Pfändung durch Dritte ist uns sofort anzuzeigen. Bei Weiterverkauf, Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Waren bleibt der Eigentumsvorbehalt an dem Vorbehaltungsgegenstand bestehen. Der Käufer tritt bereits bei Vertragsabschluss den Anspruch an der neuen Sache – ggfs. Teilanspruch an der verarbeiteten Sache – an den Verkäufer ab. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Kosten für Interventionen und Warenrücknahme hat der Käufer zu tragen. Im Ausland hat der Käufer die Eigentumsvorbehaltsrechte des Verkäufers zu achten, ggfs. gleichwertige Sicherungsrechte an der gelieferten Ware zu verschaffen.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Deutsches materielles und formelles Recht ist auch dann anwendbar, wenn das deutsche Recht die Anwendbarkeit ausländischen Rechts vorsieht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. Gerichtsstand ist Geldern. Wir können gegen den Kunden nach unserer Wahl auch am Sitz des Kunden Klage erheben.

 

Schäfte Bausdorf GmbH, Max-Planck-Str. 7, 47647 Kerken

 

Stand: 07.07.2025

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